Himmelszelt – Stretchzelte · Bielefeld
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Vermietung von Stretchzelten, Zubehör und ergänzenden Leistungen. Stand: September 2026.

Hinweis: Maßgeblich sind die mit dem jeweiligen Angebot oder Auftrag übermittelten Bedingungen. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung von Stretchzelten, Böden, Bestuhlung, Beleuchtung, Heizstrahlern und sonstiger Eventausstattung sowie für vereinbarte Liefer-, Auf- und Abbauleistungen. Vertragspartner ist Sebastian Kurschat, handelnd unter Himmelszelt Stretchzelte, Hellingstraße 11a, 33609 Bielefeld.

2. Angebot und Vertragsschluss

Angaben auf der Website sind freibleibend und stellen noch kein verbindliches Vertragsangebot dar. Eine Anfrage über das Kontaktformular ist unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch beiderseitige Unterzeichnung eines Angebots zustande. Die Leistung richtet sich nach der jeweiligen Auftragsbestätigung.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die im individuellen Angebot genannten Preise einschließlich der dort ausgewiesenen Umsatzsteuer. Anfahrt, Sonderverankerung, Genehmigungen, Energie, Gas und weitere Zusatzleistungen sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Zahlungsziel und mögliche Kaution ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

4. Mitwirkung des Mieters

Der Mieter stellt richtige Angaben zu Veranstaltungsort, Gästezahl, Zufahrt, Untergrund und vorhandenen Leitungen bereit. Die benötigte Aufbaufläche muss zum vereinbarten Termin frei, tragfähig, zugänglich und für die vorgesehene Verankerung geeignet sein. Erforderliche Genehmigungen sowie Zustimmungen des Eigentümers oder Veranstaltungsortes beschafft der Mieter, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5. Lieferung, Aufbau und Abbau

Liefer- und Montagezeiten werden abgestimmt und können sich bei nicht vorhersehbaren Verkehrs-, Wetter- oder Sicherheitslagen verschieben. Während Auf- und Abbau muss der Arbeitsbereich frei zugänglich sein. Änderungen am Standort oder am vereinbarten Aufbau dürfen nur nach Rücksprache erfolgen.

6. Nutzung und Sicherheit

Die Mietsachen sind sorgfältig, nur zum vereinbarten Zweck und nach den übergebenen Hinweisen zu benutzen. Zelt, Abspannung, Stangen, Verankerung und elektrische oder gasbetriebene Geräte dürfen nicht eigenmächtig verändert, gelöst oder versetzt werden. Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Bei erkennbaren Schäden oder Gefahren ist die Nutzung sofort einzustellen und Himmelszelt unverzüglich zu informieren.

7. Wetter und höhere Gewalt

Die Sicherheit von Personen hat Vorrang. Bei angekündigten oder eintretenden Wetterbedingungen, die einen sicheren Aufbau oder Betrieb ausschließen, können Aufbauform, Nutzungszeiten oder Termin in Abstimmung angepasst werden. Ist die Leistung aufgrund höherer Gewalt unmöglich, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Mieter unterstützt notwendige Sicherungs- oder Räumungsmaßnahmen und befolgt die Sicherheitsanweisungen.

8. Selbstabholung und Rückgabe

Selbstabholung und Selbstaufbau sind nur bei ausdrücklich dafür freigegebenen Artikeln und nach Abstimmung möglich. Der Mieter prüft die übernommenen Teile auf Vollständigkeit und erkennbare Schäden. Die Rückgabe erfolgt vollständig, grob gereinigt und zum vereinbarten Zeitpunkt. Fehlteile, außergewöhnliche Verschmutzungen oder vom Mieter verursachte Schäden können nach tatsächlichem Aufwand berechnet werden.

9. Stornierung

Für Stornierung, Umbuchung und Terminverschiebung gelten die Regelungen des individuellen Angebots oder der Auftragsbestätigung. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

10. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Gesetzlich zwingende Haftung bleibt unberührt. Der Mieter haftet für schuldhaft verursachte Beschädigung oder Verlust während seiner Obhut.

11. Mängel

Erkennbare Mängel sind unverzüglich mitzuteilen, damit Abhilfe möglich ist. Eigenmächtige Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen werden nur nach vorheriger Zustimmung übernommen. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

12. Verbraucherrechte

Verbrauchern stehen die gesetzlichen Rechte zu. Soweit bei einer Buchung für einen konkreten Veranstaltungstermin gesetzlich kein Widerrufsrecht besteht, wird hierüber vor Vertragsschluss gesondert informiert. Ein bestehendes Widerrufsrecht wird durch diese AGB nicht eingeschränkt.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Bielefeld Gerichtsstand. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

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